
Steuerliche Aspekte
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Weder der "Rentista" noch der "Pensionado"
müssen Steuern zahlen, außer auf städtische Leistungen wie z.B. Müllabfuhr und auf
Grundbesitz. Auf Einnahmen aus dem Ausland müssen sie in Costa Rica keine Steuern zahlen.
Aus dem Gewinn aus dem An- und Verkauf von Immobilien sind keine Steuern fällig. Auch
sind keine Steuern aus Guthabenzinsen fällig. Und sie können Geld in und aus dem Land
ohne jede Einschränkungen transferieren. Jedoch müssen sie auf alle in Costa Rica erzielten Einkommen Steuern zahlen, egal welchen Status sie besitzen. Jeder, der länger als sechs Monate jährlich in Costa Rica lebt, gilt als Einwohner im Sinne des Steuergesetzes und muß entsprechende Steuererklärungen ausfüllen. Eine Mehrwertsteuer von 13 Prozent wird auf jeden Rechnungsverkauf geschlagen, wie z. B. in Restaurants, Autowerkstätten und Chemischen Reinigungen. Der sogenannte "Warenkorb", welcher mehr als 700 Produkte beinhaltet, ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das kommt jemandem, der von einem festgelegten Einkommen lebt, sehr zugute. Haushaltsartikel, die eingeführt werden, unterliegen der Einfuhrsteuer. Ein importiertes Fahrzeug kostet hier doppelt soviel als in Deutschland, wegen der hohen Einfuhrsteuer vor allem auf ältere Wagen mit 82% vom Wert. Die Einkommenssteuer kann bis zu 50 Prozent betragen. Aber Im allgemeinen läßt sich sagen, daß die Steuerlast in Costa Rica gering ist. Hinweis: Angeblich hat der Einwandererverein bereits eine Beschwerde bei der Regierung vorgelegt, die Rentnern ihre Einfuhrvergünstigungen wiedergeben soll. Informieren sie sich beim Verein.
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